Wohnmobil Zulassung in Österreich

Wohnmobil Zulassung in Österreich + Nova Abgabe für Camper

Wird ein LKW zum Wohnmobil umgebaut, so ist dieser dementsprechend umzumelden. In Österreich ist in diesem Fall außerdem die NOVA nachzuzahlen. Welche Voraussetzungen bei der Wohnmobil Zulassung zu erfüllen sind, wie die NOVA Nachzahlung in Österreich funktioniert und welche Erfahrung wir damit machen durften, das erfährst du in diesem Blogpost.

Vom LKW zum Wohnmobil

Welcher Schritt folgt worauf? Da man zur WoMo Zulassung mehrere Instanzen durchlaufen muss, ist es wichtig die Reihenfolge in der dieser Prozess ablaufen solltezu kennen. Denn sonst läuft man den einen oder anderen Weg doppelt. Hier unsere zeitliche Abfolge:

1. Aus/Umbau zum Camper 

Unsere Vorgehensweise beim Camperausbau, von der Isolierung, über Verkleidung, Fenster, Küche, Standheizung etc. findest du in den Kapiteln Citroen Jumper L2H2 sowie VW T5 Camper

2. Wohnmobil wiegen lassen

Ist dein Ausbau fertig, so muss der Bus gewogen werden. Das kannst du beispielsweise bei einem Lagerhaus, das ein Silo/eine Futterstelle hat tun. Kostenpunkt: € 6,50 Kann jedoch nach Gewicht des Fahrzeugs variieren. Wichtig ist, dass beim Wiegen auch die FIN Nummer des Fahrzeuges am Wiegezettel eingetragen ist.

3. Wohnmobil Zulassung (Typisierung) bei der Landesprüfstelle

Die Voraussetzungen, dass der Bus als Wohnmobil zugelassen wird, sind in Österreich die folgenden:

  • Fest verbaute Kochstelle. Dein Kocher muss im Wohnraum fixiert sein.
  • Ein Tisch, dieser darf ausklapp-, ausfahr- oder aufstellbar sein.
  • Sitzgelegenheiten und Schlafplatz, wobei ersteres auch umfunktioniert werden darf.

Darüber hinaus und gerade bei diesen Dingen sind manche Prüfer strenger, andere wiederum drücken hier und da ein Auge zu und schauen gar nicht so genau hin. Wir würden dir aber auf jeden Fall raten, zumindest die obenstehenden Punkte zu befolgen.

Manche Prüfstellen sind rar an Terminen, mache dir also einige Wochen im Voraus einen Termin zur Wohnmobilzulassung bei deiner Prüfstelle aus. Mit einem Ziel vor Augen steigt auch gleich die Motivation fleißig zu schrauben. Termine müssen Telefonisch vereinbart werden. Für Oberösterreich zb.: hier.

Die Landesprüfstellen bieten außerdem einen technischen Support an. Hier kannst kannst du Fragen, die vor der Abnahme auftreten, zuvor mit einem zuständigen Techniker klären.

Der Ablauf vor Ort ist folgendermaßen:

  • Anmeldung vor Ort (mit Typenschein sowie dem offiziellen Wiegezettel)
  • Bezahlen der Prüfung (€ 44,20)
  • Prüfer kommt zum Wagen, um diesen auf die Erfüllung der Voraussetzungen zu überprüfen
  • Fahrzeugnummer wird notiert
  • Fahrzeuginhaber-Unterschrift
  • Datenauszug mit neuem Gewicht und Aufbauart Wohnmobil wird ausgehändigt.

Rechne mit in etwas einer Dauer von 30 Minuten.

Wenn dein Fahrzeug vor der Ummeldung ein LKW war, musst nun die NOVA beim Finanzamt beglichen werden. Wenn für das Fahrzeug bereits einmal die Nova beglichen wurde, weil es z.B.: bereits als PKW zugelassen war, bist du nun bereits mit der Wohnmobil Zulassung fertig.

4. Nova beim Finanzamt bezahlen

Als erstes muss das Nova 2 Formular ausgefüllt werden.  Je nach Erstzulassung deines Fahrzeuges gelten verschiedene Nova Berechnungsmethoden. Genauer Infos dazu findest du in der Ausfüllhilfe NOVA 2a. Beide Formulare findest du auf der Seite des Finanzministeriums.

Bemessungswert für Nova bestimmen (Wohnmobil)

Für das NOVA2 Formular muss der Wert des Fahrzeuges bestimmt werden.  Hier wird nicht nur der Kaufwert des Fahrzeuges berechnet, sondern auch der Ausbau der zur Wohnmobil Zulassung nötig ist.  Alternativ kann das Fahrzeug auch von einem beeidigtem Sachverständiger oder vom ÖAMTC geschätzt werden.

Wir hoben alle Rechnung vom Camperausbau auf und addierten die Summe dessen zum Wert des Fahrzeuges (Kauf über Händler). Das war für den Prüfer ok. Sonderausstattung wie Elektrik und Co. müssen hier nicht mit einberechnet werden. Es genügt der Materialwert für Kochstelle, Bett, Schrank und Tisch. Mehr Infos zur Normverbrauchsabgabe für Reisemobile findest du hier.  Unsere Bemessungsgrundlage betrug somit € 12.598 (€ 12.000 für das Fahrzeug (netto) + € 598 (brutto) für den Ausbau).

Der Steuersatz wurde nach dem alten Nova Gesetz (Erstzulassung vor 1.3.2014 ) auf 10% festgelegt. 

Dazu addierte sich ein Malus von € 475 wegen zu hoher CO2 Werte und nochmals 20% Abgabenerhöhung (€ 346). 

Somit ergab sich eine Normverbrauchsabgabe für unseren VW T5 Camper von  € 2081,76. 

Termin beim Finanzamt

Beim Finanzamt in Braunau war es ausschließlich möglich das Nova Formular persönlich und mit Termin einzubringen. Termine dazu können kurzfristig hier vereinbart werden.

Nova Nachzahlung

Mitzubringen zum Finanzamt sind (Zitat aus Info-Mail an uns)

  • Eigentumsnachweis bzw. Nachweis der Bemessungsgrundlage/des Kaufpreises
    • Bei Kauf von befugtem Händler: Rechnung
    • Bei Privatkauf: Kaufvertrag und Eurotax-Bewertung (oder Gebrauchtwagen-Bewertung von ÖAMTC oder Gutachten von gerichtlich beeidetem Sachverständigen)
    • Ausnahmen (Bewertungen von Gebrauchtwagen bzw. Gutachten sind in den folgenden vier Fällen nicht notwendig):
      • Moped bis 125 ccm
      • Oldtimer
      • Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor dem 1.1.1992 (innerhalb der EU) und Import aus einem EU-Land
      • Fahrzeuge die von einer völkerrechtlich privilegierten Person (z.B. Diplomatin oder Botschafter) angemeldet werden
  • Bei Import aus einem Land außerhalb der EU: Zollbescheid
  • Eintragung in der österreichischen Genehmigungsdatenbank (Datenblatt)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes NOVA2 Formular
  • Bei Oldtimer: Gutachten der Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Beim Finanzamt wird das Formular nochmals geprüft und einige Unterlagen kopiert.  Nach ca. 10 Minuten erhältst du eine Unterschrift auf dem Formular und einen Zahlschein zur Überweisung der Nova.  Sobald die Zahlung beim Finanzamt eingegangen ist, wird euer Fahrzeug in der Datenbank wieder entsperrt. Überprüfen könnt ihr die Sperre hier.

VW Camper nova nachzahlen

5. Neuen Zulassungsschein ausstellen lassen

Hast du die bisherigen Schritte erfolgreich absolviert, kannst du bei der Versicherung (falls diese eine Zulassungsstelle besitzen) oder bei einer freien Zulassungsstelle einen neuen Zulassungsschein beantragen.

Welche Kosten entstehen für Wohnmobil Zulassung in Österreich?

Nachstehend unsere Gesamtkosten zur Wohnmobi-Zulassung in Österreich. 

  • Wiegen € 6,50
  • Typisierung € 44,20
  • NOVA Nachzahlung € 2081,76

Natürlich hängt die Höhe des Betrags stark von deinem Fahrzeug, sowie des Ausbaus ab. Je mehr Geld du (vor der NOVA Nachzahlung!) in das Fahrzeug steckst, desto höher wird dein zu zahlender Betrag ausfallen.

Vorteile Wohnmobil Zulassung in Österreich 

Du besitzt nun eine offizielle Wohnmobil Zulassung und hast so auf keinen Fall Probleme bei Kontrollen. Versicherungstechnisch bist du ebenfalls perfekt abgesichert. Auch eine Trennwand ist nun offizel nicht mehr nötig.

Welche Nachteile bringt es mit sich, wenn der Camper ein LKW bleibt? 

Versicherungstechnisch: bei einem Unfall könnte die Versicherung aussteigen. Bei Polizei oder sonstigen Kontrollen könnte es ebenfalls Probleme geben. Auf manchen Autobahnen ist die Maut als Wohnmobil günstiger, als im Gegensatz zu einem LKW. 

Unser Camper ist ein PKW, Nova haben wir bereits bezahlt, was kommt noch hinzu?

In diesem Fall ist es relativ günstig. Du musst lediglich einen Termin bei der Prüfstelle ausmachen und deinen Bus als Camper abnehmen lassen. Dazu müssen die dementsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Du bezahlst also nur das Wiegen und den Betrag zur Ummeldung bei der Prüfstelle. 

Unsere Erfahrung

Nach langer Recherche und noch längerem Überlegen, ob wir nun die Ummeldung zum Wohnmobil machen sollen, oder wie so viele einfach einen LKW weiterhin fahren, haben wir uns schließlich aus folgenden Gründen für die Ummeldung entschieden: kein schlechtes Gewissen, versicherungstechnische Sicherheit und die Eintragung des Aufstelldaches  im Typenschein. Der Ablauf war einfach und ist rasch erledigt. Fazit: wir würden es wieder tun.

Lass uns gerne deine Erfahrung wissen oder schreibe deine Fragen als Kommentar.

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41 Kommentare zu „Wohnmobil Zulassung in Österreich + Nova Abgabe für Camper“

  1. Hallo! Warum schreibt ihr beim VW T6 immer wieder von einem LKW? das verwirrt mich komplett. das ist doch auch ein PKW oder?

    Vielen Dank,
    Tom

    1. Katharina Maloun

      Hallo Tom, ein VW T5, T6 oder ähnliches kann sowohl LKW als auch PWK sein. Unser Bus war zuvor als Lastkraftwagen bei einer Firma in Verwendung. Daher war er ein LKW. Natürlich kann er vor der Ummeldung zu einem Wohnmobil auch ein PKW gewesen sein. Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen und die Verwirrung aufheben 🙂 lG Katharina

  2. Hallo,

    Erstmals danke für die ausführliche Erklärung. Sehr gut gemacht!
    Eine Frage hätte ich noch zu „Nachteile wenn der Camper ein LKW bleibt“:
    Wisst ihr wie es mit Sonntagen und Feiertagen aussieht? Darf ich mit LKW Zulassung an diesen Tagen fahren? Österreich und Europaweit?

    Vielen Dank

    1. Hi Gernot,
      Freut uns dir der Blog gefällt.
      Solange du keinen großen LKW (über 7,5t) hast kannst du unseres wissen auch ohne Probleme an Sonn und Feiertagen fahren ;-).
      Beste Grüße Andi

  3. Hallo, sehr sehr hilfreicher Bericht. Ich möchte einen Kastenwagen kaufen, meine Nova als PKW bezahlen und erst nach einem halben Jahr umbauen lassen (vorher kein Termin).
    Trifft dann der letzte Punkt zu? Es wird ja nur der Betrag vom Auto eingerechnet und kein Aufbau? Muss ich dann bei Ummeldung auf Camper etwas „nachzahlen“?
    Vielen Dank.
    lg

    1. Hi Michi,
      Wenn der Kastenwagen bereits als PKW zugelassen ist brauchst du keine Nova nachzahlen, dann wurde diese ja bereits einmal bezahlt.
      Wenn der Kastenwagen aber ein LKW ist, kannst du diesen nicht einfach als PKW anmelden. Dazu musst wiederum gewisse vorgaben erfüllen.
      beste Grüße Andi

  4. Super, vielen Dank! „Bei Polizei oder sonstigen Kontrollen könnte es ebenfalls Probleme geben.“ Inwiefern? Ist man verpflichtet es umzumelden? Auch wenn man zB keinen Tisch, feste Kochstelle, etc. hat?

    1. Hi Katja, Wenn das Fahrzeug noch unter die LKW Voraussetzungen fällt solltest du natürlich keine Probleme bekommen ;-).
      Aber als LKW ist es z.B.: nicht zulässig die Trennwand zu entfernen. Hier wäre offiziell die Nova dann nachzuzahlen In wie fern das bei Standardkontrollen kontrolliert wird, ist wieder eine andere Frage 😉
      beste Grüße Andi

      1. Ich habe vor einer Woche in Österreich einen T6.1 plus Transporter Neuwagen langer Radstand 5 Sitzplätze ohne! Trennwand mit LKW Typsierung bei einem Händler gekauft. Der Händler hat mehrere von diesen T6.1 als Neuwagen nach Ö importiert – das Auto ist in der Genemigungsdatenbank eingetragen und freigeschalten. Es ist also ohne Trennwand als LKW genehmigt – denke nicht das die Versicherung sich im Schadensfall wegen fehlender Trennwand vor Kostenübernahme drücken kann.

        1. Wir haben unseren T6.1 ebenfalls noch als Lkw angemeldet. Er braucht dafür keine Trennwand wenn im Laderaum noch mindestens 2Festzurrpunkte (kleine Haken am Boden um Ware festzubinden) vorhanden sind.
          Wir haben unsere Drehkonsolen am Fahrersitz und Beifahrersitz vor 2 Monaten eintragen lassen müssen sonst hätte es kein Pickerl mehr gegeben. LKW Zulassung war da kein Problem!

  5. Hallo, danke für die tolle Zusammenfassung! Stimmt mit meinen Recherchen überein. Auch Stelle ich mir aktuell die gleichen Fragen.

    Habt ihr für euer Wertgutachten auch etwas bezahlt bzw. wo habt ihr dies dann machen lassen?

    Danke
    LG
    Stefan

    1. Hi Stefan,
      Gerne ;-).
      Wir haben für das Wertgutachten beim Finanzamt unseren Kaufvertrag + die Rechnungen für das Material verwenden können.
      Das kann sich aber je nach Finanzamt sicher etwas unterscheiden, am besten einfach mal kurz davor anrufen ob das ok ist.
      beste Grüße Andi

  6. hallo, danke für diesen überblick. mich würden auch die (möglichen) vorschriften bei PKW-umbau näher interessieren. wenn ich bspw. einen 9-sitzer zu einem 6-sitzer umfunktioniere, abisoliere und hinten eine fixe schlafstelle einrichte (also kein ganzes WoMo, sondern ganz rudimentär ohne fixe kochstelle oder sonstiges mobiliar), welcher prüfungen/ genehmigungen oder dgl. werden dann wo fällig? und was hat die polizei womöglich gegen diesen „umbau“? muss ich den fixen betteinbau, der ja auch einfach als ladung angesehen werden könnte, bspw. abnehmen lassen (zB wegen gewicht) oder auch die entfernung von sitzen? besten dank und lg.

    1. Hi Manuel,
      Das können wir leider nicht genau beantworteten. Am besten telefonierst du kurz mit der Landesprüfstelle von deinem Bundesland. Die waren hier bei uns sehr hilfreich.
      beste Grüße Andi

  7. Hallo Danke für die alle informationen, ich habe gerade ein Citroen Jumper L4H3 gekauft und bin neugierig was wurde ich NoVa zahlen, könnt ihr schreiben eure VW CO² norm?

  8. Danke für den Artikel!

    Von mir auch noch eine Frage: Gilt die Nova Nachzahlung nur bei erstmaliger Zulassung, oder immer wenn von LKW auf Wohnmobil umgemeldet werden soll?
    Habe einen Ducato gekauft, der schon als LKW angemeldet war, BJ 21. Den will ich jetzt ausbauen, da wäre das ja extrem viel…

    Wie gehe ich da am besten vor?

    1. Hallo Christoph,
      Leider wird die Nova immer dann fällig wenn die Typenbezeichnung von LKW auf Wohnmobil oder PKW ändert, da der LKW ja Nova frei war.
      Für die Zulassung als WoMo benötigst nur die minimal Anforderung (Tisch, Kochgelegenheit, … ). Teure Elektronik kannst du also theoretisch später einbauen und zahlst nicht für diese auch noch Nova.
      beste Grüße Andi

    1. Aja, sieht so aus als hätte sich hier letztes Jahr was geändert. Denke ein Anruf beim Finanzamt oder Zulassungsstelle gibt dir hier Sicherheit. Unsere Zulassung war leider schon vor dem Datum. Lass uns gerne wissen, was dabei rausgekommen ist.

  9. Hallo zusammen, wir haben uns im Nov. 21 einen T6.1 Transvan mit 5 Sitzplätzen gekauft, welcher als LKW (N1) zugelassen wurde. Für diesen wurde NoVA bezahlt.
    Jetzt wollen wir das Fahrzeug als Camper umbauen lassen. uch die Sitzbank zur Schlaf-Sitzbank …
    Werden dann wieder NoVa fällig? Wieviel? Nochma auf den Neuwagen Kaufpreis + Campingausbau?
    Danke für Eure Antworten
    Gruss Mario

    1. Hallo Mario,
      Die Nova ist nur einmal fällig. Wenn diese schon beglichen wurde dann sollte es unseres Wissen bei der Ummeldung auch keine Fahrzeugsperre geben ;-).
      beste Grüße Andi

  10. Beim Finanzamt angerufen – leider sei das sehr kompliziert und sie wusste auch nicht Bescheid wie das ist.
    Vermutlich hat mein Händler die Nova schon bezahlt (weil Klein LKW ab 2021).
    Allerdings wird das beim Wohnmobil anders berechnet, deswegen soll ich es umschreiben lassen, dann wirds wohl gesperrt, dann soll ich mich melden… da kann man auch nur lachen.

    Werds mal mit Luftmatratze und Tisch ummelden gehen.

  11. Wie ist denn das, wenn man den minimal untypisieren lässt und danach erst ausbaut. Muss man den ganzen Ausbau dann auch regelmäßig prüfen lassen? Oder interessiert das keinen? (Außer Gas)

    1. Hi Christoph, für die Um Typisierung musst du auf jeden Fall die Minimal Voraussetzungen erfüllen.
      Fest verbaute Kochstelle. Dein Kocher muss im Wohnraum fixiert sein.
      Ein Tisch, dieser darf ausklapp-, ausfahr- oder aufstellbar sein.
      Sitzgelegenheiten und Schlafplatz, wobei ersteres auch umfunktioniert werden darf.

      Eine regelmäßige Überprüfung über den Ausbau gibt es nicht ;-)-

  12. Hallo,
    da mich das Thema auch betreffen wird möchte ich kurz meinen konkreten Fall zusammenfassen:
    Ich kaufe mir ein LKW-Fahrgestell (ca. 10To), lasse einen Wohnkoffer professionell aufbauen, dazu Minimalausstattung (1 kl. Tisch, 1 Kastl, 1 Bett, 1 Kocher) und dann geht es zur Typisierung als WoMo.
    Wenn das erledigt gehe ich wieder zur Ausbaufirma meiner Wahl und lasse wirklich gutes Zeug einbauen, mit allem drum und dran. Das sollte so funktionieren und spart mir Geld, oder nicht? Gruss Wolfgang

  13. was wäre wenn ich meinen VW T5 mit der LKW Zulassung zum Camper Ausbaue und ich keine fenste drinnen habe die Rückwand drinnen lassen würde und keine feste Kochstelle habe muss ich in h dann um typisieren lassen oder kann ich so mit ihm reisen ohne das ich irgendwelche Probleme bekomme?

    Mfg

    1. Lieber Yannik, da wir keine Zulassungsstelle sind, können wir das nicht beantworten, ab wann man Probleme bekommt, oder ob man nie Probleme haben wird 🙂 In unserem Blogpost liest du, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und in welchem Rahmen eine Ummeldung statt finden sollte. Welche persönliche Entscheidung du dann triffst, das bleibt die selbst überlassen. Liebe Grüße, Katharina

  14. Hi, hab mir einen Opel Vivaro Doppelkabiner gekauft. Laut tel Anfrage beim TÜV ist das Entfernen der Trennwand mit Umtypisierung auf PKW nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers erlaubt. Die bekomme ich nicht bei Opel. Steht jetzt mein ganzes Projekt auf der Kippe ?, oder ist das anders mit der Typisierung als Wohnmobil. Möchte auch den Doppelsitz gegen einen Einzetlsitz mit Drehkonsole tauschen. Was ist jetzt möglich ?

    1. Hallo Rainer,
      Wir sind leider keine Zulassungstelle und können dir solche spezielle Fragen nicht beantworte. Du kannst aber bei deiner Zulassungsstelle direkt anrufen. Dort gibt es ein paar Tage in der Woche (zumindest in OÖ) wo sie Telefonsupport für Fragen anbieten.
      lg Andi

  15. Hi, das ist ein super Blog mit vielen wichtigen und interessanten Infos!
    Bei Wohnmobilen, die umtypisiert werden (von LKW auf WoMo) muß man allerdings gehörig aufpassen da es seit 2020 eine Änderung im NoVA-Gesetz gab – demnach ist seither der so genannte WLTP Wert (statt dem NEFZ bzw Durchschnittsverbrauch) bzw. CO2 Wert maßgeblich, der ist bei den wenigsten LKWs (egal ob klein LKW oder nicht) vorhanden. Wenn der nicht vorhanden ist, kann es empfindlich teuer werden da die Ersatzformel bei fehlendem WLTP Wert folgender ist:
    kW*2=CO2 Ausstoß

    bei 100kw Motor also gleich mal 200g CO2 Ausstoß und demnach seit 2022 satte 19% NoVA und zusätzlich 900EUR CO2 Malus

    Das trifft leider auch ältere Modelle, die bislang in der EU als LKW typisiert waren und jetzt in AT auf WoMo umtypisiert werden. Also z. B. ein 2009er LKW aus DE der heute umtypisiert wird, fällt da genau hinein und muss (da der WLTP CO2 Wert hier zwingend fehlt) mittels der Ersatzformel berechnet werden. Nun habt ihr genau so einen Fall selbst und eigentlich hat das Finanzamt bei euch daher nicht richtig kalkuliert – das ist nicht ungewöhnlich da jedes Finanzamt unterschiedliches Wissen hat und dementsprechend auch unterschiedlich abrechnet (klingt komisch, ist aber tatsächlich so). Rein rechtlich hätte auch bei euch die Ersatzformel angewandt werden müssen und dann kann es empfindlich teurer werden. Mehr zu dem Thema WoMo und NoVA findet sich auf http://www.nova-rechner.at unter dem Menüpunkt „Wohnmobile“.
    Alles Liebe! Max

  16. Die motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich für Fahrzeuge, die ab dem 01. Oktober 2020
    zugelassen wurden nach den CO² Emissionen.
    Wie ist das bei Umtypisierung eines vor 2020 zugelassenen LKWs.
    Gilt dann das Datum der WOMO Zulassung als Erstzulassung, oder die des ursprünglichen Nutzfahrzeugs.
    Wie ist das bei euch?

    1. Hallo Peter,
      Bei uns wurde die Nova mit der Formel die zu dem Jahr der Erstzulassung galt berechnet. Die Gesetze ändern sich leider aber laufend somit können wir dir keine 100% Aussage dazu treffen. Wir probieren den Blogpost aber in diesem Monat nochmal upzudaten.

  17. Hallo Andreas, danke für die Antwort.

    Meine Frage bezog sich auf die Versicherung bzw. die mit der Haftpflichprämie zu zahlende Motorbezogene Versicherungssteuer.
    Die wird bei Erstzulassung des Fahrzeugs ab 01. Oktober 2020 auch auch nach den CO2-Emissionen berechnet.

    Stelle mir deshalb die Frage ob der Zeitpunkt der Umtypisierung auf Womo als Erstzulassung gilt, oder die erstmalige Zulassung des Basisfahrzeugs?

    Habt ihr (unter Punkt B Erstzulassung) im Zulassungsschein das Datum nach der Umtypisierung, oder noch das der Erstzulassung des damaligen noch LKW stehen?

    lg Peter

    1. Hallo Peter,
      Bei uns galt die Zulassung des Basisfahrzeugs als Berechnungsgrundlage.
      Das Erstzulassungsdatum bleibt gleich auch im Zulassung schein gleich 😉
      lg Andi

    1. Hallo David,
      Ich denke mal das dein 9 Sitzer ein PKW ist und somit die Nova schon mal dafür bezahlt worden ist. Außer du kaufst ihm aus Deutschland zb. dann wird die Nova wieder fällig.
      lg Andi

  18. Ein kurzer Bericht:

    Ich habe beim TÜV in Vorarlberg angerufen, was die Mindestvoraussetzungen sind und wie ich das am einfachsten umbauen muss.
    Dann hat er mir die Liste (wie oben) diktiert und mir gesagt, besser kann mir das die Firma XY sagen weil da muss ich dann auch ein Gutachten machen lassen.

    Dann:
    1. Beratungstermin beim Gutachter, was muss minimal gemacht werden (80 EUR)
    2. Alles so gemacht
    3. Gutachten bekommen (280 EUR)
    4. Zurück zum TUEV
    5. Nach 4 Wochen Wartezeit ein Anruf – das reicht aber nicht für ein WoMo
    Er kann mir aber nicht sagen was genau fehlt, sein Kollege ist erst in 2 Wochen wieder da.

    … obwohl mit ihnen abgeklärt.

    Jetzt frage ich mich schon, welchen willkürlichen Teil ich da wohl übersehen habe.

  19. Hallo
    Guter Blog, und meine Frage ist ja schon fast beantworted. Ich habe 2023 einen Movano Kastenwagen in Holland gekauft. Bei der Einfuhr nach Österreich habe ich 2950 Euro NOVA bezahlt, im Formular habe ich M1 als Typ angegeben, aber der Typenschein (und Zulassung) ist noch immer auf N1. Jetzt kommt der Ausbau als Camper und danach (in 2024) wohl sicher eine M1 typisierung. Kommt dann noch eine NOVA? Nachdem eine NOVA einmal bezahlt wurde nehme ich an „Nein“ ist die Antwort. Gilt dies aber auch bei Import eines N1?

    1. Hi Peter,
      Das können wir dir leider auch nicht zu 100% beantwortet. Eine ganz genaue Antwort erhältst du vermutlich beim Finanzamt. Aber da die Nova beim normalen Umbau nur fällig wird weil sie noch nie auf den Kastenwagen bezahlt wurde, denke ich du musst sie kein zweites mal zahlen ;-).

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